Patienteninformation
die naturheilkundlichen Leistungen in meiner Praxis werden nach dem Gebührenverzeichnis der deutschen Heilpraktikerverbände (GebüH ) abgerechnet.
Für privat Versicherte
Wenn Sie privat versichert sind oder eine private Zusatzversicherung für Heilpraktiker haben, erhalten Sie eine Rechnung nach der GebüH.
Die Behandlungskosten werden von einigen privaten Leistungsträgern nur teilweise oder gar nicht erstattet.
Wird der Betrag für die Heilpraktikerbehandlung nur teilweise oder gar nicht erstattet, müssen Sie trotzdem den gesamten Rechnungsbetrag ausgleichen.
Für gesetztlich Versicherte
Patienten, die gesetztlich versichert sind, müssen nach der Behandlung die Kosten bar bezahlen.
Für Beihilfeberechtigte
Wenn Sie Beihilfeberechtigt und zusätzlich privat versichert sind, erhalten Sie eine Rechnung nach der GebüH im Schwellensatz.
Die Behandlungskosten werden in der Regel nur teilweise erstattet.
Wird der Betrag für die Heilpraktikerbehandlung nur teilweise erstattet, müssen Sie trotzdem den gesamten Rechnungsbetrag ausgleichen.
Der Patient ist Vertragspartner mit dem Heilpraktiker Michael Gleitsmann.
Ausfallpauschale
Falls sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte mindestens 24 Stunden vorher ab. Andernfalls wird Ihnen eine Ausfallpauschaule von 50,-- € in Rechnung gestellt.
Ich freue mich auf Sie
Praxis Telefon 040 617744
Ich mache darauf aufmerksam, dass es sich bei den in der Naturheilkunde angewendeten Therapieformen um nicht wissenschaftlich - schulmedizinisch anerkannte Verfahren handeln kann